Das Testzentrum des DRK Kreuztal pausiert ab dem 12. Oktober 2021
Wir machen vorerst Pause
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger vorgesehen.
Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger endet daher am 11. Oktober 2021.
Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch auf einen Test haben, müssen die Kosten für einen Schnelltest damit grundsätzlich selber tragen. Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen.
Es ist für uns sehr schwer abzuschätzen wie der Bedarf an Schnelltests nach dem 11. Okt. sein wird und es wären weitreichende organisatorische Vorbereitungen / Veränderungen nötig um ab dem 11. Oktober weiter Schnelltests anzubieten. Als weiteres haben wir seit dem 27. März, dem ersten Tag unserer Teststelle in Buschhütten, weit über 3.000 Stunden ehrenamtlich getestet - wir brauchen jetzt erst mal Urlaub.
Sie können sich weiterhin bei den DRK Ortsvereinen Siegen-Nord (Weidenau) und Hilchenbach, sowie dem DRK Kreisverband Siegen-Wittgenstein in Weidenau testen lassen.
Sobald wie wir absehen können, dass eine Wiederaufnahme der Schnelltestungen in Buschhütten sinnvoll und möglich ist werden wir sie das Wissen lassen.
Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
- Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
- Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
- Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.